WIR FREUEN UNS AUF IHREN ANRUF
0208-893662
ODER SENDEN SIE EINE E-MAIL
Klaus W. Brackmann und Heinrich Harpering, Rechtsanwälte
Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite!
Unsere Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten Klaus W. Brackmann und Heinrich Harpering als Sozietät im Jahre 2003 gegründet. Zuvor waren beide Kollegen langjährig u.a. als Einzelanwälte tätig.
Was wir tun
Wir beraten vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie eine Vielzahl von privaten Mandantinnen und Mandanten.
Unsere Mandanten schätzen den persönlichen Bezug und die Verbindlichkeit der überschaubaren Struktur unserer Kanzlei. Wir sehen uns bestätigt durch die Mandanten, die wir bereits über Jahre begleiten, sowie in der Anzahl derer, die auf Grund persönlicher Empfehlungen zu uns kommen.
Wir führen eine Allgemeinkanzlei, in der eine Vielzahl von Themen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten bearbeitet wird: von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung. Sprechen Sie uns an! Wir können Ihnen sicherlich auch bei Ihrem Rechtsproblem helfen.
Optimale Betreuung heißt für uns auch, unsere Grenzen zu erkennen. Sollte der Einsatz von Spezialisten außerhalb der in unserer Kanzlei vertretenen Fachkenntnisse erforderlich sein, nutzen wir - in Absprache mit Ihnen - die Chancen und Möglichkeiten unseres über Jahre gewachsenen beruflichen Netzwerks.
LEISTUNGEN
Wir verstehen uns als "Dienstleister". Zu unserem Selbstverständnis gehört es daher, dass wir Ihnen unsere Beratung und Hilfe auf eine Weise anbieten, die eine optimale Bearbeitung ermöglicht und damit das bestmögliche Ergebnis gewährleistet.
Besteht bei Ihnen Beratungsbedarf, werden wir mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbaren, der - sofern erforderlich - auch außerhalb der regulären Bürozeiten und/oder unserer Büroräume stattfinden kann. Hier dürfen Sie stets mit unserer Flexibilität und unserem vollen Engagement rechnen.
Teamarbeit
Eine unserer Stärken ist die Teamarbeit.
Bei Bedarf werden Mandate unter den Rechtsanwälten oder den sonstigen Kanzleimitarbeitern besprochen und dadurch von allen Seiten beleuchtet und analysiert. Durch diese sich gegenseitig unterstützende Arbeitsweise wird eine qualifizierte und erfolgreiche Gesamtleistung ermöglicht.
Vergütung
Reden Sie vorher mit uns über die Kosten.
Für das erste Gespräch berechnen wir solange nichts, bis wir Ihnen etwas anderes sagen. Dieser Teil, die Mandatsanbahnung, ist für Sie kostenlos.
Daran schließt sich, sofern Sie dies wünschen, eine kostenpflichtige (interne) Beratung an oder der Auftrag an uns, Sie (nach außen) zu vertreten.
Die Höhe des Honorars ist im gesetzlichen Rahmen verhandelbar. Denkbar sind ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar, die gesetzlichen Gebühren u.a. Selbstverständlich übernehmen wir auch Mandate, die über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe abzurechnen sind.
Fragen Sie uns! Denn:
Wer nicht sagt, was er will, bekommt, was er befürchtet.